Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Hundeschule Varadogs
Ramona Wicher Petershagener Straße 21
15370 Fredersdorf
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AGB Hundeschule Varadogs
§1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Varadogs (geführt von Ramona Wicher) und dem/der Auftraggeberin, im Folgenden als Hundehalter bezeichnet. Varadogs erbringt sämtliche Dienstleistungen im Bereich Hundetraining und Beratung rund um die Erziehung eines Hundes auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Varadogs behält sich die jederzeitige Änderung oder Ergänzung der AGB vor.
§2 Anmeldung, Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung zu einem Angebot von Varadogs bietet der Hundehalter verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldung ist bindend für den Halter und verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Dienstleistung. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch Varadogs zustande. Durch den Vertragsabschluss gelten die AGB von Vardogs als anerkannt. Bei allen Buchungen kommt der verbindliche Vertrag durch das Ausmachen eines Termins mündlich, per Telefon, SMS, WhatsApp, Threema oder die Zusage per E-Mail ebenfalls zustande. Bei Nichtabsage oder nicht fristgerechter Absage (siehe § 7) wird der gesamte Betrag für den Termin berechnet.
§3 Krankheiten, Grundimmunisierung
Der Hundehalter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist (soweit bekannt) und alle Impfungen gemäß den Vorschriften der ständigen Impfkommission, die zur Grundimmunisierung nötig sind, erhalten hat. Eine Kopie des Impfausweises ist vorzulegen. Der Hundehalter verpflichtet sich, Varadogs unverzüglich über gesundheitliche Einschränkungen des Hundes zu informieren, soweit solche im Laufe der Vertragslaufzeit noch auftauchen oder festgestellt werden. Der Hundehalter versichert weiterhin, dass sein Hund regelmäßig entwurmt und von Ungeziefer befreit wird.
§4 Haftpflichtversicherung des Hundehalters
Der Hundehalter versichert, dass sein Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besitzt und dass der Hund behördlich angemeldet ist. Eine Kopie der Haftpflichtversicherung ist Varadogs auszuhändigen.
§5 Haftung
Varadogs ist durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Die Haftung durch die Betriebshaftpflichtversicherung wird in folgenden Punkten jedoch ausgeschlossen:
· Der Hundehalter übergibt wissentlich einen kranken Hund
· Der Hundehalter macht wissentlich falsche Angaben (z.B. Läufigkeit)
· Der Hundehalter weist wissentlich nicht auf Unverträglichkeiten mit Artgenossen oder weitere Besonderheiten wie Ängstlichkeit, Aggressionsverhalten, Jagdtrieb, Verhaltensauffälligkeiten u.ä. hin
Sollte aufgrund dieser Falschangaben ein Schaden entstehen, so haftet der Hundehalter persönlich.
§6 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die Preise gemäß der ausgehändigten Preisliste. Preisanpassungen durch Varadogs können nach vorheriger schriftlicher Bekanntgabe vorgenommen werden.
2. Mit der Anmeldung, d.h. mit dem verbindlichen Abschluss des Vertrages gemäß § 2 ist die Zahlung der Dienstleistung fällig. Die Zahlung hat ohne Abzug, nach Rechnungserhalt auf das angegebene Konto oder am Tag des Termins in bar zu erfolgen.
3. Bei Inanspruchnahme einer der Dienstleistungen von Varadogs am Wochenende oder an Feiertagen fällt eine Wochenend- & Feiertagspauschale zusätzlich zum jeweiligen Dienstleistungspreis (Einzeltraining) an.
§7 Absage von Terminen durch den Hundehalter
Das Honorar für das Einzeltraining ist mindestens am Tag des Termins in bar zu entrichten oder ist nach Rechnungserhalt ohne Abzug auf das angegebene Konto zu überweisen. Vereinbarte Einzeltrainingstermine sind mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Geschieht dies nicht und hat der Hundehalter die Nichteinhaltung des vereinbarten Termins zu vertreten, ist die vollständige vereinbarte Vergütung von ihm zu entrichten. § 326 Abs. 2 Satz 2 BGB gilt unbeschadet. II. Termine des Sozial Walk‘s sind mindestens 24 Stunden im Voraus zu stornieren. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden in voller Höhe in Rechnung gestellt, sofern der Hundehalter diese zu vertreten hat.
§8 Terminausfälle vonseiten Varadogs
1. Bei Terminabsage vonseiten Varadogs aufgrund von Krankheit oder Abwesenheit wird in Absprache mit dem Hundehalter ein Ersatztermin festgelegt.
2. Sollten vereinbarte Termine zum Einzeltraining aufgrund unerwarteter Vorkommnisse z.B. Wetterverhältnisse, die eine Durchführung des Unterrichts unzumutbar machen, so ist Varadogs verpflichtet, dem Hundehalter einen zeitnahen Ersatztermin anzubieten.
§9 Kündigung des Vertrages
1. Varadogs ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Hundehalter sich vertragswidrig
verhält oder das Ziel der Ausbildung gefährdet. Im Übrigen kann der Vertrag durch Varadogs mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. In diesem Fall erfolgt die vollständige, oder im Falle bereits in Anspruch genommener Trainingseinheiten, die teilweise Erstattung der Teilnahmegebühr.
2. Der Hundehalter ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende ohne Angabe eines Grundes zu kündigen.
§10 Besondere Vereinbarungen beim Einzeltraining
1. Haftung
Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings- und Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko. Varadogs haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden. Der Hundehalter haftet für die von ihm und von seinem Hund verursachten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen allein auch gegenüber Dritten und stellt die Ausbilderin von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem jeweils gebuchten Training frei. Der Hundehalter handelt in eigener Verantwortung. Auch während der Unterrichtszeit obliegt dem Hundehalter die Führung des Hundes eigenverantwortlich, sie wird nicht an den Trainer abgetreten. Varadogs übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Hundehalter, seinem Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, den Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen oder fremden Hunden im Freilauf entstehen. Eine Haftungsverpflichtung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Varadogs. Alle Begleitpersonen sind von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
2. Erfolgsgarantie
Der Hundehalter erhält im Rahmen des Trainings Handlungsvorschläge für eine tierschutz- und artgerechte Hundeerziehung. Eine Erfolgsgarantie kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden, da der Erfolg nicht zuletzt auch vom Hundehalter, dem geleisteten Trainingsaufwand und dem teilnehmenden Hund abhängt.
3. Absage von Terminen
Vereinbarte Einzeltrainingstermine sind mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Geschieht dies nicht und hat der Hundehalter die Nichteinhaltung des vereinbarten Termins zu vertreten, ist die vollständige vereinbarte Vergütung von ihm zu entrichten. § 326 Abs. 2 Satz 2 BGB gilt unbeschadet.
§11 Besondere Vereinbarungen beim Social Walk
1. Beim Spazierengehen mit einer Hundegruppe in der Natur sind Verletzungen, Ansteckung mit Krankheiten und Ungezieferbefall ein normales Risiko. Varadogs kann dafür nicht haftbar gemacht werden, es sei denn ein Verschulden ist nachweisbar. Für Schäden, welche der Hund
Dritten oder deren Hunden zufügt, kommt die Betriebshaftpflichtversicherung von Varadogs auf, sofern die Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit vonseiten Varadogs verursacht werden.
2. Der Hundehalter hat die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die Steuermarke immer am Halsband oder Geschirr des Hundes befestigt ist. Ist dies nicht der Fall und es kommt zu einer Kontrolle vom Ordnungsamt, sind alle anfallenden Kosten vom Hundehalter zu tragen.
3. Richtet der Hund bei Varadogs Schäden an (z.B. zerbissene Autoinnenteile, Polstermöbel etc.), so
haftet hierfür allein der Hundehalter.
4. Der Hundehalter stellt Geschirr/Halsband und Leine zur Verfügung.
5. Läufige Hündinnen sind von der Teilnahme am Sozial Walk ausgeschlossen. Individuell andere Absprachen sind im Einzelfall möglich.
6. Varadogs ist zwingend unverzüglich über alle ansteckenden Krankheiten, Ungezieferbefall etc. zu informieren. Für etwaige Schäden, die durch Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der Hundehalter (z.B. Behandlungskosten anderer Hunde der Gruppe). Sollte die Läufigkeit der Hündin vom Hundehalter nicht rechtzeitig bemerkt und angezeigt werden, so übernimmt Varadogs keinerlei Haftung für die Folgen eines Deckungsaktes.
7. Der Hundehalter ist verpflichtet, Varadogs über sämtliche Besonderheiten vollständig zu informieren, z.B. Jagdtrieb, Unverträglichkeiten mit Artgenossen, aggressive oder ängstliche Charakterzüge, Verhaltensauffälligkeiten, chronische oder akute Krankheiten, Läufigkeit, etc.
8. Hält Varadogs eine tierärztliche Behandlung (z.B. bei Verletzung) für notwendig, so willigt der Hundehalter bereits jetzt schon ein, alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen.
9. Varadogs wird nach bestem Wissen und Gewissen auf die ihr anvertrauten Hunde Obacht geben. Sollte trotzdem ein Hund entweichen, wird der Halter des Hundes unverzüglich benachrichtigt, gegebenenfalls auch die Polizei und die Tiersammelstelle der umliegenden Tierheime und die Suche nach dem Hund wird aufgenommen. Für unverschuldetes Entweichen des Hundes, sowie Schäden, die dadurch entstehen können, und gesundheitliche Folgen wird keine Haftung übernommen.
10. Einzeltermine und Sozial Walk:
Termine beim Sozial Walk sind mindestens 24 Stunden im Voraus zu stornieren. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden in voller Höhe in Rechnung gestellt, sofern der Hundehalter diese zu vertreten hat (gilt nicht bei Krankheit der Hundes oder Läufigkeit).
11. Witterungsbedingte Veränderungen:
Im Sommer wie Winter kann es abhängig vom Wetter zu Zeitverschiebungen kommen (große Hitze führt zu früheren Runden, Schnee und Eis zu Verschiebungen nach hinten) Die Besitzer werden so rechtzeitig wie möglich informiert. Varadogs behält sich vor, insbesondere beim Sozial Walk die Auslaufzeit bei sehr großer Hitze im Sinne der Hunde zu verkürzen.
12. Varadogs verpflichtet sich, den Hund Art und Verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
§12 Anmeldefragebogen
Der Hundehalter verpflichtet sich, die Fragen im Anmeldefragebogen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.
§13 Verpflichtungen des Halters zur Sicherheit
Den Anordnungen zur sicheren Verwahrung des Hundes (Leine, Maulkorb, etc.) ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung seitens des Hundehalters behält sich Varadogs vor, das Training/die Beratung oder den Sozial Walk abzubrechen. Die Gebühren sind trotzdem in vollem Ausmaß geltend.
§14 Urheberrecht
Sämtliche Unterlagen von Varadogs, die dem Hundehalter im Rahmen des Trainings oder einer Beratung ausgehändigt werden, unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Der Hundehalter darf sie nur für private Zwecke nutzen. Die Vervielfältigung, Verbreitung, der Verleih oder die Vermietung sind hiermit ausdrücklich untersagt.
§15 Datenschutz
Varadogs nimmt den Schutz der persönlichen Daten des Hundehalters sehr ernst. Die personenbezogenen Daten werden vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutz-vorschriften behandelt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.
§16 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Strausberg
§17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
§18 Vertragsänderungen
Vertragsänderungen und individuelle Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform.
§19 Schlussbestimmung
Der Hundehalter bestätigt, dass ihm die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Varadogs ausgehändigt wurden, er sie gelesen und verstanden hat. Der Hundehalter willigt mit seiner Unterschrift ausdrücklich in die AGB ein und akzeptiert diese. Spätere Änderungen der AGB werden dem Hundehalter von Varadogs umgehend in schriftlicher Form bekannt gegeben.
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